Einzelunfallversicherung für Ärztinnen und Ärzte

Wenn bereits eine Hand oder ein Finger über Ihre berufliche Zukunft entscheiden kann.

Für Ärztinnen und Ärzte sind Hände, Augen und Sinne zentrale Arbeitsinstrumente. Ein Unfall muss deshalb nicht zu einer vollständigen Invalidität führen, um schwerwiegende berufliche und finanzielle Folgen zu haben. Bereits der Verlust oder die dauerhafte Einschränkung eines Fingers kann dazu führen, dass eine spezialisierte medizinische Tätigkeit nicht mehr ausgeübt werden kann.

Unsere Einzelunfallversicherung wurde speziell für Ärztinnen und Ärzte sowie Zahnärztinnen und Zahnärzte entwickelt. Sie erbringt bei einer dauerhaften körperlichen Beeinträchtigung eine zusätzliche Kapitalleistung von bis zu CHF 1’050’000. Die Höhe wird anhand einer besonderen ärztespezifischen Gliederskala bestimmt.

Berufsunfähig bedeutet nicht automatisch erwerbsunfähig

Genau hier liegt für Medizinalpersonen eine wichtige Vorsorgelücke: Können Sie Ihren bisherigen Arztberuf nicht mehr ausüben, bedeutet dies nicht zwingend, dass Sie im Sinne der Sozialversicherungen vollständig erwerbsunfähig sind.

Ein Beispiel zeigt die Problematik:

Ein Zahnarzt verliert infolge eines Unfalls dauerhaft die volle Funktionsfähigkeit seines Zeigefingers. Präzisionsarbeiten im Mundraum sind nicht mehr möglich und er kann seinen bisherigen Beruf nicht weiter ausüben.

Gleichzeitig kann er gesundheitlich durchaus noch in einer anderen Funktion tätig sein. Aus Sicht der Erwerbsfähigkeit besteht deshalb möglicherweise keine vollständige Invalidität. Das bisherige Einkommen als Zahnarzt lässt sich jedoch unter Umständen nicht mehr erzielen.

Genau für solche Situationen wurde unsere Einzelunfallversicherung entwickelt. Die Kapitalleistung richtet sich nicht nach Ihrem späteren Erwerbseinkommen, sondern nach der unfallbedingten körperlichen Beeinträchtigung gemäss der vereinbarten Gliederskala.

«Gerade im Arztberuf kann eine vergleichsweise kleine körperliche Einschränkung enorme berufliche Auswirkungen haben. Deshalb bewertet unsere spezielle Gliederskala Hände, Finger und Sinnesorgane deutlich stärker als eine klassische Unfallversicherung.»

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Erwerbsunfähigkeit

Für wen ist die Einzelunfallversicherung besonders relevant?

Grundsätzlich kann ein schwerer Unfall jede Ärztin und jeden Arzt treffen. Besonders relevant ist die Deckung jedoch, wenn Ihre berufliche Tätigkeit stark von manueller Präzision, Sehvermögen oder anderen körperlichen Fähigkeiten abhängt.

Chirurgische Tätigkeiten stellen besonders hohe Anforderungen an Feinmotorik und Präzision. Eine dauerhafte Einschränkung einer Hand, eines Fingers oder des Sehvermögens kann die operative Tätigkeit stark einschränken oder vollständig verunmöglichen.

Auch in der Zahnmedizin sind Feinmotorik und präzises Arbeiten auf kleinstem Raum zentral. Der Verlust oder die Gebrauchsunfähigkeit eines Daumens oder Zeigefingers kann deshalb weitreichende berufliche Folgen haben.

Die Absicherung ist nicht auf chirurgische Fachrichtungen beschränkt. Auch Seh- und Hörvermögen sowie weitere körperliche Funktionen können für die Ausübung einer medizinischen Tätigkeit entscheidend sein.

Für selbständig tätige Ärztinnen und Ärzte kann eine Berufsunfähigkeit zusätzlich Auswirkungen auf die eigene Praxis haben. Neben einem möglichen Einkommensverlust können beispielsweise Kosten für berufliche Neuorientierung, Anpassungen der Wohnsituation oder andere einmalige finanzielle Belastungen entstehen.

Die Kapitalzahlung der Einzelunfallversicherung kann frei zur Bewältigung dieser finanziellen Folgen eingesetzt werden.

Die spezielle Gliederskala für Ärztinnen und Ärzte

Die Höhe der Kapitalleistung wird anhand der dauerhaften körperlichen Beeinträchtigung bestimmt. Unsere Gliederskala berücksichtigt dabei gezielt die besonderen Anforderungen medizinischer Berufe.

Leistungsbeispiele

Verlust oder Gebrauchsunfähigkeit Kapitalleistung
einer Hand CHF 1’050’000
eines Daumens CHF 450’000
eines Zeigefingers CHF 450’000
der Sehkraft beider Augen CHF 1’050’000
der Sehkraft eines Auges CHF 300’000
des Gehörs beider Ohren CHF 675’000
eines Beines im Kniegelenk oder darüber CHF 450’000
eines Beines unterhalb des Kniegelenks CHF 300’000
eines Fusses CHF 210’000

Auszug aus der ärztespezifischen Gliederskala. Massgebend für die Leistungen sind die jeweils gültigen Versicherungsbedingungen.

«Der Verlust eines Zeigefingers kann für einen Büroangestellten und einen Zahnarzt völlig unterschiedliche berufliche Folgen haben. Unsere Lösung trägt genau diesem Unterschied Rechnung.»

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Erwerbsunfähigkeit

Ihre Vorteile mit Roth Gygax & Partner AG

Diese Einzelunfallversicherung wurde speziell für die Bedürfnisse von Ärztinnen und Ärzten sowie Zahnärztinnen und Zahnärzten entwickelt. Im Zentrum steht eine besondere Gliederskala, welche die berufliche Bedeutung von Händen, Fingern und Sinnesorganen stärker berücksichtigt als klassische Lösungen.

Dank unserer Rahmenvertragslösung profitieren Sie gleichzeitig von exklusiven Konditionen. Die Kapitalleistung wird zusätzlich zu anderen Sozial- und Privatversicherungsleistungen ausgerichtet und kann Ihnen finanzielle Freiheit geben, wenn Sie Ihre bisherige Tätigkeit nach einem Unfall nicht mehr weiterführen können.

Auf einen Blick

Spezielle Gliederskala für Medizinalpersonen
Kapitalleistung bis CHF 1’050’000
Leistung unabhängig von anderen Versicherungen
Spezialkonditionen für Ärzte und Zahnärzte
Abschluss bis Alter 60 möglich

Darauf sollten Sie bei Ihrer Absicherung achten

Berufsunfähigkeit berücksichtigen

Prüfen Sie nicht nur, ob Sie vollständig erwerbsunfähig wären, sondern auch, was passiert, wenn Sie Ihren bisherigen Arztberuf nicht mehr ausüben können.

Gliederskala vergleichen

Die Bewertung einzelner Körperteile hat direkten Einfluss auf die spätere Kapitalleistung.

Bestehende Vorsorge einbeziehen

Die Einzelunfallversicherung ergänzt Taggeld, Pensionskasse, IV und weitere persönliche Vorsorgelösungen.

Einmalige Kosten berücksichtigen

Ein schwerer Unfall kann zusätzliche Ausgaben für Umbauten, Neuorientierung oder Veränderungen der beruflichen Situation verursachen.

Häufige Fragen zur Einzelunfallversicherung

Die Einzelunfallversicherung erbringt bei einer dauerhaften körperlichen Beeinträchtigung infolge eines versicherten Unfalls eine einmalige Kapitalleistung. Die Höhe richtet sich nach der vereinbarten Gliederskala und dem Grad der Beeinträchtigung.

Bestimmte körperliche Fähigkeiten haben für medizinische Berufe eine besonders hohe Bedeutung. Die ärztespezifische Gliederskala trägt diesem Umstand Rechnung und sieht insbesondere bei Beeinträchtigungen von Händen, Fingern und Sinnesorganen entsprechend hohe Leistungen vor.

Gemäss der aktuellen ärztespezifischen Gliederskala beträgt die Kapitalleistung bei vollständigem Verlust oder vollständiger Gebrauchsunfähigkeit eines Zeigefingers CHF 450’000.

Je nach Art und Schwere der dauerhaften körperlichen Beeinträchtigung kann die Kapitalleistung bis zu CHF 1’050’000 betragen.

Die Kapitalleistung dieser Einzelunfallversicherung wird gemäss unserer Speziallösung unabhängig von anderen Sozial- und Privatversicherungsleistungen erbracht. Damit ergänzt sie bestehende Leistungen aus Unfallversicherung, IV oder Pensionskasse.

Die Kapitalleistung kann Ihnen frei verfügbares Kapital zur Verfügung stellen. Damit lassen sich beispielsweise Einkommenseinbussen abfedern, berufliche Veränderungen finanzieren oder zusätzliche Kosten infolge einer bleibenden Behinderung tragen.

Ein Abschluss unserer aktuellen Speziallösung ist bis Alter 60 möglich.

Für unsere aktuelle Rahmenvertragslösung beträgt die Jahresprämie CHF 276 für Frauen und CHF 380 für Männer. Massgebend sind die jeweils aktuell gültigen Tarif- und Versicherungsbedingungen.

Schützen Sie Ihre berufliche Existenz nach einem Unfall

Gerade für Ärztinnen und Ärzte können Hände, Augen und Sinne über die weitere berufliche Tätigkeit entscheiden. Unsere Speziallösung berücksichtigt genau dieses Risiko.

Sie möchten wissen, wie hoch die Leistungen für Sie sind?

Gerne zeigen wir Ihnen die vollständige Gliederskala und erstellen Ihnen eine persönliche Offerte.

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