Berufshaftpflichtversicherung für Ärzte und Zahnärzte –

Damit Sie sich auf Ihre Patientinnen und Patienten konzentrieren können.

Auch bei grösster Sorgfalt können während einer medizinischen Behandlung Komplikationen auftreten. Wird Ihnen daraus ein Fehler vorgeworfen und Schadenersatz verlangt, prüft die Berufshaftpflichtversicherung die geltend gemachten Ansprüche.

Sind die Forderungen berechtigt und versichert, übernimmt die Versicherung die entsprechenden Schadenersatzleistungen im Rahmen der vereinbarten Deckung. Ebenso wichtig ist der passive Rechtsschutz: Unberechtigte oder überhöhte Forderungen werden abgewehrt und Ihre Interessen werden durch den Versicherer vertreten.

Warum die Berufshaftpflicht für Medizinalpersonen besonders wichtig ist

Die finanziellen Folgen eines Haftpflichtfalls können gerade im medizinischen Bereich erheblich sein. Gleichzeitig sind die Risiken je nach Fachrichtung, Behandlungsspektrum und Praxisorganisation sehr unterschiedlich.

Eine gute Berufshaftpflichtlösung muss deshalb auf Ihre individuelle Tätigkeit abgestimmt sein. Besonders wichtig sind unter anderem:

  • ein vollständiger und korrekter Tätigkeitsumschrieb
  • eine ausreichend hohe Garantiesumme
  • die Mitversicherung aller medizinischer Leistungserbringer
  • die zeitliche Geltung der Versicherung
  • die Deckung von Tätigkeiten oder Einsätzen im Ausland
  • eine ausreichende Nachrisikodeckung bei Aufgabe der beruflichen Tätigkeit
  • auf Medizinalrecht spezialisierte Juristen im Schadenfall für eine optimale Unterstützung

Bereits kleine Unterschiede in den Versicherungsbedingungen können im Schadenfall entscheidend sein.

«Eine gute Berufshaftpflichtversicherung ist die Grundlage für jede Arzt- und Zahnarztpraxis. Entscheidend ist nicht nur die Prämie, sondern vor allem, dass Tätigkeit, Deckungssumme und Versicherungsumfang wirklich zur Praxis passen.»


Vorname Name

Funktion und Region

Erwerbsunfähigkeit

Welche Versicherungslösung passt zu Ihrer Situation?

Ihre optimale Berufshaftpflichtdeckung hängt wesentlich davon ab, wie und in welcher Funktion Sie tätig sind.

Als selbständig tätige Ärztin oder selbständig tätiger Arzt benötigen Sie eine eigene Berufshaftpflichtversicherung. Entscheidend ist, dass der Versicherungsschutz Ihre effektive medizinische Tätigkeit vollständig und korrekt abbildet.

Beschäftigen Sie weitere medizinische Leistungserbringer, müssen diese ausdrücklich in die Versicherung eingeschlossen werden. Assistenzpersonal und medizinische Praxisassistentinnen (MPA) sind im Rahmen der Praxistätigkeit in der Regel mitversichert.

Bei Arztpraxen im Form von juristischen Personen müssen sämtliche medizinischen Leistungserbringer in der Berufshaftpflichtversicherung berücksichtigt werden. Für die Prämienberechnung sind insbesondere die jeweiligen Beschäftigungsgrade sowie die ausgeübten Fachgebiete relevant.

Bei grösseren Praxen oder medizinischen Zentren kann die Prämie alternativ auch auf Basis des erzielten Umsatzes berechnet werden. Entscheidend ist in jedem Fall, dass die tatsächliche Praxisstruktur und alle versicherten Tätigkeiten korrekt abgebildet sind.

Als angestellte Ärztin oder angestellter Arzt sind Sie in der Regel über die Haftpflichtversicherung Ihres Arbeitgebers versichert. Eine eigene Berufshaftpflichtversicherung ist deshalb nicht erforderlich.

Vorsicht ist jedoch geboten, wenn Sie zusätzlich medizinische Leistungen über eine eigene Abrechnungsnummer erbringen. Für diese Tätigkeiten besteht in der Regel nicht automatisch Versicherungsschutz über den Arbeitgeber und eine eigene Deckung ist erforderlich.

Belegärztinnen und Belegärzte, die medizinische Leistungen selbst beziehungsweise über die eigene Abrechnungsnummer abrechnen, benötigen dafür eine eigene Berufshaftpflichtversicherung. Entscheidend ist, dass die belegärztliche Tätigkeit und das entsprechende Fachgebiet vollständig in der Versicherung eingeschlossen sind.

Was leistet eine Berufshaftpflichtversicherung?

Eine umfassende Berufshaftpflichtversicherung erfüllt mehrere Aufgaben.

Berechtigte Schadenersatzansprüche

Entsteht einer Patientin oder einem Patienten aufgrund einer versicherten beruflichen Tätigkeit ein Schaden und besteht eine Haftpflicht, übernimmt der Versicherer die berechtigten Ansprüche im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme.

Nachrisikodeckung

Auch nach Beendigung der Berufshaftpflichtversicherung besteht bei Tod oder definitiver Praxisaufgabe Versicherungsschutz für Ansprüche aus früheren, während der Vertragsdauer ausgeübten Tätigkeiten. Die Deckung gilt für Ansprüche, die innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfrist geltend gemacht werden.

Juristische Unterstützung

Haftpflichtfälle im medizinischen Bereich können fachlich und rechtlich komplex sein. Entsprechend wichtig ist es, dass die Schadenbearbeitung durch Personen erfolgt, die Erfahrung mit medizinischen Haftpflichtfällen besitzen.

Abwehr unberechtigter Ansprüche

Nicht jeder erhobene Vorwurf führt tatsächlich zu einer Haftung. Die Versicherung prüft die Forderungen und wehrt unbegründete oder überhöhte Ansprüche ab.

Ihre Vorteile mit Roth Gygax & Partner AG

Eine Berufshaftpflichtversicherung muss zu Ihrer tatsächlichen Tätigkeit passen – nicht nur zu Ihrem Facharzttitel. Roth Gygax & Partner AG ist seit vielen Jahren auf die besonderen Risiken von Medizinalpersonen spezialisiert und kennt die Anforderungen von Arzt- und Zahnarztpraxen aus der täglichen Praxis.

Wir prüfen Ihre berufliche Tätigkeit individuell, berücksichtigen Spezialisierungen und besondere Risiken und finden eine Versicherungslösung, die auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt ist. Dabei profitieren Sie von speziell ausgehandelten Rahmenvertragskonditionen sowie von wichtigen Deckungsleistungen, die Ihnen auch bei mehreren Schadenfällen oder nach einer definitiven Praxisaufgabe Sicherheit bieten.

Auf einen Blick

Spezialisiert auf Medizinalpersonen
Attraktive Rahmenvertragslösungen
Individuelle Prüfung Ihrer Tätigkeit
Nachrisikodeckung bei Tod oder definitiver Praxisaufgabe
Jahres-Zweifachgarantie

Darauf sollten Sie bei Ihrer Berufshaftpflichtversicherung achten

Der Tätigkeitsumschrieb muss stimmen

Der Facharzttitel allein reicht nicht — Spezialisierungen und invasive Tätigkeiten verändern das Risiko.

Eine ausreichende Garantiesumme wählen

Wir empfehlen für Ärzte und Zahnärzte grundsätzlich mindestens CHF 10 Mio.

Die zeitliche Deckung berücksichtigen

Zwischen Behandlung und Anspruch können Jahre liegen — entscheidend bei Wechsel und Praxisaufgabe.

Auslandtätigkeiten separat prüfen

Kongresse, humanitäre Einsätze oder Vertretungen im Ausland sind nicht automatisch gedeckt.

Veränderungen Ihrer Tätigkeit melden

Neue Methoden, Fachgebiete oder Mitarbeitende können den Versicherungsschutz verändern.

Der Tätigkeitsumschrieb muss stimmen

Die wichtigste Grundlage einer Berufshaftpflichtversicherung ist die korrekte Beschreibung Ihrer tatsächlichen beruflichen Tätigkeit. Der Facharzttitel allein reicht dafür nicht immer aus. Zusätzliche Spezialisierungen, besondere Behandlungsmethoden oder invasive Tätigkeiten können das Risiko wesentlich beeinflussen. Wir prüfen deshalb, ob Ihre effektive Tätigkeit in der Versicherung vollständig abgebildet ist und klären besondere Tätigkeiten bei Bedarf individuell mit dem Versicherer ab.

Eine ausreichende Garantiesumme wählen

Schwere Personenschäden können sehr hohe Schadenersatzforderungen zur Folge haben. Die vereinbarte Garantiesumme sollte deshalb nicht zu knapp bemessen sein. Wir empfehlen bei Berufshaftpflichtversicherungen für Ärzte und Zahnärzte grundsätzlich eine Garantiesumme von mindestens CHF 10 Mio. Je nach Praxisgrösse, Tätigkeit und Risikosituation kann eine höhere Deckung sinnvoll sein. Bei unseren Rahmenvertragslösungen ist eine Jahres-Zweifachgarantie gedeckt. Bei einer Garantiesumme von CHF 10 Mio. stehen damit für einen einzelnen Schadenfall maximal CHF 10 Mio. und bei mehreren Schadenfällen innerhalb eines Versicherungsjahres insgesamt bis zu CHF 20 Mio. zur Verfügung.

Die zeitliche Deckung berücksichtigen

Zwischen einer Behandlung und der späteren Geltendmachung eines Schadenersatzanspruchs können mehrere Jahre liegen. Deshalb muss insbesondere bei einem Versichererwechsel sowie bei einer Praxisaufgabe oder Pensionierung geklärt werden, wie bereits erfolgte Behandlungen und später eintreffende Ansprüche versichert sind. Eine ausreichend ausgestaltete Nachrisikodeckung im Rahmen der gesetzlichen Verjährungsfristen ist dabei besonders wichtig.

Auslandtätigkeiten separat prüfen

Kongresse, Weiterbildungen, humanitäre Einsätze, Vertretungen oder medizinische Tätigkeiten im Ausland können besondere Versicherungsfragen auslösen. Die örtliche Geltung einer Berufshaftpflichtversicherung sollte deshalb vor einer entsprechenden Tätigkeit überprüft werden. Bei Bedarf klären wir die konkrete Situation direkt mit dem Versicherer.

Veränderungen Ihrer Tätigkeit melden

Eine Berufshaftpflichtversicherung sollte nicht einmal abgeschlossen und anschliessend während Jahren unverändert weitergeführt werden. Neue Behandlungsmethoden, zusätzliche Fachgebiete, höhere Beschäftigungsgrade, neue Mitarbeitende oder Veränderungen der Praxisstruktur können Auswirkungen auf den Versicherungsschutz haben. Wir empfehlen deshalb eine regelmässige Überprüfung Ihrer Police.

Häufige Fragen zur Berufshaftpflichtversicherung

Medizinalpersonen, die ihren Beruf in eigener fachlicher Verantwortung ausüben, unterstehen den entsprechenden Berufspflichten des Medizinalberufegesetzes. Dazu gehört auch der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung, die der Art und dem Umfang der mit der Tätigkeit verbundenen Risiken entspricht.

Zusätzlich können kantonale Vorschriften und Anforderungen im Zusammenhang mit der Berufsausübungsbewilligung relevant sein.

In vielen Fällen wird die berufliche Tätigkeit über die Haftpflichtversicherung des Arbeitgebers abgedeckt. Ob der Schutz tatsächlich vollständig ist, hängt jedoch von der konkreten Tätigkeit und der Versicherungsdeckung des Arbeitgebers ab.

Besonders Nebentätigkeiten, Vertretungen oder anderweitige selbständige Tätigkeiten sollten separat geprüft werden.

Wir empfehlen für Ärzte und Zahnärzte grundsätzlich eine Garantiesumme von mindestens CHF 10 Mio. Je nach Fachrichtung, Tätigkeit, Praxisgrösse und Risikosituation kann eine höhere Versicherungssumme sinnvoll sein.

Entscheidend ist zudem nicht nur die Höhe pro Schadenfall, sondern auch die insgesamt pro Versicherungsjahr zur Verfügung stehende Summe.

Das hängt von der jeweiligen Police und der Praxisstruktur ab. Mitarbeitende und Hilfspersonen können in eine Praxis-Berufshaftpflichtversicherung eingeschlossen werden.

Bei Praxisübernahmen, Neueinstellungen oder Veränderungen im Team sollte überprüft werden, ob alle Personen und Tätigkeiten korrekt erfasst sind.

Haftpflichtansprüche können erst Jahre nach einer Behandlung geltend gemacht werden. Deshalb ist bei der definitiven Aufgabe der beruflichen Tätigkeit eine ausreichende Nachrisikodeckung wichtig.

Vor einer Pensionierung oder Praxisaufgabe sollte die bestehende Police deshalb frühzeitig überprüft werden.

Nicht automatisch in jeder Situation. Der örtliche Geltungsbereich ist in den Versicherungsbedingungen geregelt und kann sich je nach Tätigkeit und Land unterscheiden.

Wer beispielsweise im Ausland medizinisch tätig wird, einen humanitären Einsatz plant oder regelmässig grenzüberschreitend arbeitet, sollte die Deckung vorgängig prüfen lassen.

Die Prämie hängt insbesondere von Ihrer Fachrichtung, der konkreten Tätigkeit, dem Beschäftigungsgrad, der gewählten Garantiesumme und der Praxisstruktur ab.

Eine pauschale Preisangabe ist deshalb wenig aussagekräftig. Gerne erstellen wir Ihnen kostenlos und unverbindlich eine auf Ihre Situation abgestimmte Vergleichsofferte.

Entscheidend ist, dass zwischen bisheriger und neuer Versicherung keine Deckungslücke entsteht. Besondere Aufmerksamkeit verdienen bereits erfolgte Behandlungen, die zeitliche Geltung der neuen Police sowie die Regelungen bei einer späteren Praxisaufgabe.

Ein Versichererwechsel sollte deshalb nicht allein anhand der Prämie beurteilt werden.

«Im Schadenfall zeigt sich, wie gut eine Berufshaftpflichtversicherung wirklich ist. Eine saubere Deckung und ein Versicherer mit Erfahrung bei medizinischen Haftpflichtfällen sind deshalb für mich besonders wichtig.»

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Funktion und Region

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Lassen Sie Ihre Berufshaftpflicht von einem Spezialisten prüfen

Die richtige Berufshaftpflichtversicherung hängt von zahlreichen Details ab. Wir prüfen Ihre Tätigkeit, Ihre bestehende Versicherungssituation und zeigen Ihnen auf, wo Optimierungsmöglichkeiten oder Deckungslücken bestehen.

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Wir erstellen Ihnen die passende Versicherungslösung und unterstützen Sie bei Bedarf auch mit dem erforderlichen Versicherungsnachweis.

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