D&O-Versicherung für Arztpraxen und medizinische Unternehmen
Schutz für Ihre persönliche Verantwortung als Organ oder Führungsperson.
Wer als Verwaltungsrat, Geschäftsführer oder Mitglied einer Geschäftsleitung Verantwortung für eine Arztpraxis oder ein medizinisches Unternehmen übernimmt, trifft regelmässig Entscheidungen mit finanziellen und organisatorischen Auswirkungen.
Werden einer verantwortlichen Person dabei Pflichtverletzungen vorgeworfen, können Schadenersatzforderungen gegen sie persönlich entstehen. Eine D&O-Versicherung schützt die versicherten Organ- und Führungspersonen vor den finanziellen Folgen solcher Ansprüche.
Warum eine D&O-Versicherung sinnvoll sein kann
Mit einer juristischen Person entsteht neben der medizinischen Verantwortung eine zusätzliche unternehmerische Verantwortung. Verwaltungsräte und Geschäftsführende können für Fehlentscheidungen oder Pflichtverletzungen persönlich zur Verantwortung gezogen werden.
Mögliche Ansprüche können beispielsweise im Zusammenhang stehen mit:
- Verletzungen von Sorgfalts- und Aufsichtspflichten
- Fehlern bei wichtigen unternehmerischen Entscheidungen
- unzureichender Organisation oder Kontrolle
- finanziellen Fehlentscheidungen
- Ansprüchen von Aktionären, Gesellschaftern oder Gläubigern
- Pflichtverletzungen gegenüber der Gesellschaft
Die D&O-Versicherung ergänzt damit die klassischen Versicherungen einer Arztpraxis um den Schutz der persönlichen Organhaftung.
«Mit der Gründung einer AG oder GmbH verändert sich auch die persönliche Verantwortung. Eine D&O-Versicherung kann deshalb eine sinnvolle Ergänzung zum bestehenden Versicherungsschutz der Praxis sein.»
Vorname Name
Funktion und Region

Für wen ist eine D&O-Versicherung sinnvoll?
Eine D&O-Versicherung ist insbesondere dann relevant, wenn die Praxis oder das medizinische Unternehmen als juristische Person organisiert ist und mehrere Personen unternehmerische Verantwortung tragen.
Ist eine Praxis als AG oder GmbH organisiert, übernehmen Verwaltungsräte und Geschäftsführende zusätzliche gesetzliche und unternehmerische Pflichten.
Eine D&O-Versicherung schützt die versicherten Organpersonen, wenn ihnen aus ihrer Tätigkeit eine Pflichtverletzung vorgeworfen und daraus ein Vermögensschaden geltend gemacht wird.
Je grösser eine Praxis wird, desto umfangreicher werden auch die organisatorischen und unternehmerischen Aufgaben. Personalführung, Investitionen, Finanzplanung und strategische Entscheidungen verteilen sich häufig auf mehrere Führungspersonen.
Mit zunehmender Organisationsgrösse kann deshalb auch das persönliche Haftungsrisiko der verantwortlichen Personen steigen.
Auch Personen, die nicht unmittelbar medizinisch tätig sind, können als Verwaltungsrat, Geschäftsführer oder Geschäftsleitungsmitglied persönliche Verantwortung tragen.
Die D&O-Versicherung kann diese Personen im Rahmen des versicherten Personenkreises in den Versicherungsschutz einschliessen.
Was leistet eine D&O-Versicherung?
Die Versicherung schützt Organ- und Führungspersonen vor den finanziellen Folgen versicherter Schadenersatzansprüche aus ihrer beruflichen Funktion.
Schutz des Privatvermögens
Abwehr unberechtigter Ansprüche
Verteidigungs- und Rechtskosten
Schadenersatzansprüche
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Die D&O-Versicherung ist eine sinnvolle Ergänzung zu den klassischen Versicherungen einer Arzt- oder Zahnarztpraxis. Besonders bei grösseren Praxen und juristischen Personen prüfen wir deshalb, ob ein zusätzlicher Schutz für Verwaltungsräte und Führungspersonen angezeigt ist.
Wir berücksichtigen die Grösse des Unternehmens, die Organisationsstruktur und den Kreis der verantwortlichen Personen und vergleichen geeignete Versicherungslösungen.
Auf einen Blick
Darauf sollten Sie bei einer D&O-Versicherung achten
Häufige Fragen zur D&O-Versicherung
D&O steht für «Directors and Officers». Gemeint ist eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Organ- und Führungspersonen eines Unternehmens.
Je nach Vertrag können insbesondere Verwaltungsräte, Geschäftsführende, Geschäftsleitungsmitglieder und weitere Personen mit Organ- oder Führungsverantwortung versichert sein. Entscheidend ist der konkret vereinbarte Personenkreis.
Nein. Für eine klassische Einzelpraxis ohne juristische Person ist eine D&O-Versicherung in der Regel kein zentrales Produkt. Relevant wird sie insbesondere bei Praxen in Form einer AG oder GmbH, Gruppenpraxen und grösseren medizinischen Unternehmen mit mehreren verantwortlichen Organpersonen.
Die Berufshaftpflichtversicherung deckt insbesondere Haftpflichtansprüche aus der medizinischen Tätigkeit. Die D&O-Versicherung betrifft dagegen Vermögensschäden aufgrund von Pflichtverletzungen in der Funktion als Organ oder Führungsperson des Unternehmens.
Die Versicherung wird üblicherweise vom Unternehmen abgeschlossen und schützt den definierten Kreis der versicherten Organ- und Führungspersonen.
Prüfen Sie Ihre persönliche Organhaftung
Sie führen Ihre Praxis als AG oder GmbH oder tragen als Verwaltungsrat oder Geschäftsführungsmitglied Verantwortung? Wir prüfen, ob eine D&O-Versicherung für Ihre Unternehmensstruktur sinnvoll ist und vergleichen geeignete Lösungen.

