Bauversicherung für Neubau, Umbau und Renovation

Damit aus einem Schaden auf der Baustelle kein finanzielles Bauprojekt wird.

Auf einer Baustelle kann trotz sorgfältiger Planung vieles passieren. Bauteile werden beschädigt, Wasser dringt ein, eine Konstruktion stürzt ein oder eine Drittperson kommt durch die Bauarbeiten zu Schaden.

Eine Bauversicherung schützt Sie während der Bauphase vor den finanziellen Folgen solcher Ereignisse. Dabei werden in der Regel zwei zentrale Bereiche kombiniert: die Bauwesenversicherung für Schäden am Bauwerk und die Bauherren-Haftpflichtversicherung für Schadenersatzansprüche Dritter.

Während der Bauphase entstehen besondere Risiken

Die bestehende Gebäudeversicherung reicht während eines Umbaus oder Neubaus nicht automatisch für sämtliche Baurisiken aus. Gerade Schäden unmittelbar am entstehenden Bauwerk benötigen eine speziell darauf abgestimmte Deckung.

Typische Risiken während eines Bauprojekts sind beispielsweise:

  • unvorhergesehene Beschädigungen am Bauwerk
  • Einsturz oder Beschädigung bereits erstellter Bauteile
  • Schäden durch Wasser während der Bauphase
  • Beschädigung von eingebauten Materialien
  • Diebstahl versicherter Bauteile
  • Aufräum-, Bergungs-, Abbruch- und Wiederaufbaukosten
  • Schäden an Nachbargebäuden
  • Personen- oder Sachschäden Dritter infolge der Baustelle

Welche Risiken tatsächlich gedeckt sind, richtet sich nach dem gewählten Versicherungsprodukt und den jeweiligen Versicherungsbedingungen.

«Eine Bauversicherung kostet im Verhältnis zum gesamten Bauprojekt meist wenig. Gleichzeitig kann ein einzelner Schaden während der Bauphase erhebliche Mehrkosten verursachen. Deshalb sollte der Versicherungsschutz vor Baubeginn geklärt sein.»

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Für welche Bauvorhaben ist eine Bauversicherung sinnvoll?

Die Bauversicherung kann sowohl bei einem Neubau als auch bei Anbauten, Umbauten und umfangreicheren Renovationen eingesetzt werden.

Beim Neubau entstehen während Monaten unterschiedliche Risiken. Noch nicht fertiggestellte Bauteile sind Witterung, Bauarbeiten und anderen Einflüssen ausgesetzt.

Eine Bauwesenversicherung schützt das Bauwerk während dieser Phase, während die Bauherren-Haftpflichtversicherung Ansprüche Dritter absichert.

Auch bei einem grösseren Umbau können bestehende und neu erstellte Gebäudeteile beschädigt werden. Je umfangreicher die Arbeiten sind, desto wichtiger wird eine separate Prüfung der Baurisiken.

Dies gilt beispielsweise für Anbauten, Aufstockungen, umfassende Innenumbauten oder energetische Sanierungen.

Nicht jede kleine Renovation benötigt eine eigene Bauversicherung. Bei grösseren Arbeiten mit Eingriffen in die Gebäudestruktur oder hohen Investitionssummen sollte der Versicherungsschutz jedoch geprüft werden.

Auch Praxisumbauten können über eine Bauversicherung abgesichert werden. Gerade bei grösseren baulichen Veränderungen oder einem vollständigen Praxisumbau entstehen Risiken, die von der normalen Praxis-Sachversicherung nicht zwingend vollständig erfasst werden.

Wir koordinieren bei Bedarf Bauversicherung und bestehende Praxisversicherungen miteinander.

Besondere Bauvorhaben können eine individuelle Risikoprüfung erfordern. Dazu gehören beispielsweise schwierige Baugrundverhältnisse, grosse Aushubarbeiten oder besondere topografische Situationen.

In solchen Fällen klären wir den Versicherungsschutz individuell mit geeigneten Versicherern ab.

Zwei zentrale Bausteine für Ihr Bauprojekt

Eine umfassende Bauversicherung verbindet den Schutz des Bauwerks mit der Absicherung Ihrer Haftpflichtrisiken als Bauherrin oder Bauherr.

Bauwesenversicherung

Sie schützt das entstehende Bauwerk gegen versicherte unvorhergesehene und plötzlich eintretende Beschädigungen oder Zerstörungen während der Bauphase.

Bauherren-Haftpflicht

Sie schützt Sie vor versicherten Schadenersatzansprüchen Dritter, wenn Personen oder fremde Sachen durch Ihr Bauprojekt geschädigt werden. Unberechtigte Ansprüche werden im Rahmen der Deckung abgewehrt.

Aufräum- und Wiederherstellungskosten

Je nach Deckung können notwendige Aufräum-, Bergungs-, Abbruch- und Wiederaufbaukosten infolge eines versicherten Bauunfalls übernommen werden.

Diebstahl von Bauteilen

Je nach Versicherungsbedingungen kann auch der Diebstahl versicherter Bauteile während der Bauphase eingeschlossen sein.

Feuer- und Elementarschäden

Besteht für das Bauobjekt kein kantonales Versicherungsobligatorium oder keine ausreichende bestehende Deckung, können Feuer- und Elementarrisiken je nach Lösung zusätzlich eingeschlossen werden.

Schäden an Dritten

Beschädigungen an Nachbargebäuden oder Personenschäden im Zusammenhang mit dem Bauvorhaben können erhebliche Forderungen auslösen. Dafür ist die Bauherren-Haftpflicht zentral.

«Nicht nur der Neubau eines Hauses ist ein Baurisiko. Auch bei einem grösseren Umbau können Schäden am bestehenden Gebäude oder bei Nachbarn entstehen. Deshalb sollte vor Baubeginn geprüft werden, ob die bestehende Versicherung wirklich ausreicht.»

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Ihre Vorteile mit Roth Gygax & Partner AG

Wir prüfen Ihr Bauvorhaben und koordinieren die notwendigen Versicherungsdeckungen. Dabei betrachten wir Bauwesen, Bauherren-Haftpflicht und bestehende Gebäude- oder Praxisversicherungen gemeinsam.

Dank unserer Rahmenverträge können unsere Kundinnen und Kunden bei ausgewählten Bauversicherungslösungen von Spezialkonditionen profitieren. Bei besonderen Projekten klären wir die Versicherbarkeit individuell mit geeigneten Anbietern.

Auf einen Blick

Bauwesen und Bauherren-Haftpflicht
Für Neubau, Umbau und Renovation
Auch für Praxisumbauten geeignet
Rahmenvertragskonditionen bei ausgewählten Lösungen
Individuelle Prüfung besonderer Bauvorhaben

Darauf sollten Sie bei Ihrer Bauversicherung achten

Vor Baubeginn abschliessen

Der Versicherungsschutz sollte bestehen, bevor die eigentlichen Bauarbeiten beginnen.

Bausumme realistisch festlegen

Während eines Bauprojekts entstehen häufig zusätzliche Kosten. Die Versicherungssumme sollte deshalb ausreichend bemessen sein.

Bauherren-Haftpflicht nicht vergessen

Schäden an Nachbarn oder Drittpersonen können hohe Forderungen verursachen und sollten ausdrücklich abgesichert werden.

Bestehende Versicherungen koordinieren

Gebäude-, Feuer- und weitere bestehende Deckungen sollten mit der Bauversicherung abgestimmt werden, damit weder Lücken noch unnötige Doppelversicherungen entstehen.

Vor Baubeginn abschliessen

Der Abschluss sollte frühzeitig erfolgen. Ist ein Schaden bereits eingetreten oder haben die Arbeiten begonnen, kann sich der Versicherungsschutz schwieriger gestalten.

Bausumme realistisch festlegen

Die Versicherungssumme orientiert sich üblicherweise an den voraussichtlichen Baukosten. Da während der Bauphase Mehrkosten entstehen können, sollte die Summe nicht zu knapp bemessen werden.

Bauherren-Haftpflicht nicht vergessen

Als Bauherrin oder Bauherr können Sie für Schäden verantwortlich gemacht werden, die im Zusammenhang mit dem Bauprojekt entstehen. Deshalb gehört die Haftpflichtdeckung zu den wichtigsten Bestandteilen einer umfassenden Bauversicherung.

Bestehende Versicherungen koordinieren

Feuer- oder Elementarschäden können je nach Kanton bereits über eine bestehende oder obligatorische Gebäudeversicherung versichert sein. Wir prüfen, welche Deckungen bereits vorhanden sind und wo Ergänzungen notwendig sind.

Häufige Fragen zur Bauversicherung

Die Bauwesenversicherung schützt das Bauwerk während der Bauphase gegen versicherte unvorhergesehene und plötzlich eintretende Beschädigungen oder Zerstörungen. Welche Ereignisse genau gedeckt sind, ergibt sich aus den Versicherungsbedingungen.

Sie schützt die Bauherrin oder den Bauherrn vor versicherten Schadenersatzansprüchen Dritter im Zusammenhang mit dem Bauvorhaben und übernimmt im Rahmen der Versicherungsbedingungen auch die Abwehr unbegründeter Forderungen.

Bei grösseren Umbauten ist eine Prüfung sinnvoll. Entscheidend sind Umfang, Bausumme und Art der Arbeiten. Kleine Renovationen können anders beurteilt werden als ein umfassender Eingriff in die Gebäudestruktur.

Ja. Auch An- und Umbauten einer Arzt- oder Zahnarztpraxis können über eine Bauversicherung versichert werden. Wir prüfen dabei gleichzeitig die Schnittstellen zur bestehenden Praxis-Sachversicherung.

Versicherte Haftpflichtansprüche von Nachbarn oder anderen Dritten können über die Bauherren-Haftpflichtdeckung übernommen werden. Die konkrete Deckung hängt von Schadenursache und Versicherungsbedingungen ab.

Je nach Bauwesenversicherung kann der Diebstahl versicherter Bauteile Bestandteil der Deckung sein. Werkzeuge und persönliche Gegenstände von Handwerkern oder Unternehmen sind davon nicht automatisch erfasst und müssen separat beurteilt werden.

Das hängt vom Standort und der bestehenden Versicherungssituation ab. Wo kein kantonales Obligatorium oder keine ausreichende Gebäudeversicherung besteht, können entsprechende Risiken je nach Lösung in die Bauversicherung eingeschlossen werden.

Die Versicherungssumme der Bauwesenversicherung orientiert sich üblicherweise an den voraussichtlichen Baukosten. Da Bauprojekte häufig teurer werden als ursprünglich geplant, empfehlen wir eine ausreichende Reserve und eine Anpassung, wenn sich die Kosten wesentlich verändern.

Versichern Sie Ihr Bauprojekt von Anfang an

Wir prüfen Ihr Bauvorhaben und stellen die passende Kombination aus Bauwesen- und Bauherren-Haftpflichtversicherung zusammen.

Sie planen einen Neubau oder Umbau?

Senden Sie uns die wichtigsten Eckdaten und die geplante Bausumme. Wir prüfen geeignete Lösungen und Konditionen.

Sie bauen Ihre Praxis um?

Wir koordinieren Bauversicherung und bestehende Praxisversicherungen und zeigen Ihnen, wo zusätzlicher Schutz notwendig ist.

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