Unfallversicherung (UVG) für Ihre Mitarbeitenden
Obligatorischer Schutz für Ihre Mitarbeitenden bei Unfall und Berufskrankheit.
Als Arbeitgeber sind Sie verpflichtet, Ihre Mitarbeitenden gegen Berufsunfälle und Berufskrankheiten zu versichern. Mitarbeitende, die mindestens acht Stunden pro Woche bei Ihnen beschäftigt sind, sind zusätzlich gegen Nichtberufsunfälle versichert.
Die obligatorische Unfallversicherung übernimmt bei einem versicherten Ereignis medizinische Behandlungskosten und erbringt finanzielle Leistungen bei Arbeitsunfähigkeit, Invalidität oder Tod. Für Ihre Praxis ist deshalb wichtig, dass alle Mitarbeitenden korrekt erfasst und die Lohnsummen richtig deklariert sind.
Warum die Unfallversicherung für Arbeitgeber wichtig ist
Die Unfallversicherung gehört zu den obligatorischen Personalversicherungen. Sie schützt Ihre Mitarbeitenden vor den gesundheitlichen und finanziellen Folgen eines Unfalls und entlastet gleichzeitig Ihre Praxis von erheblichen Kostenrisiken.
Die obligatorische Unfallversicherung unterscheidet zwischen Berufs- und Nichtberufsunfällen:
- Berufsunfälle: Alle Arbeitnehmenden sind gegen Unfälle während der beruflichen Tätigkeit sowie gegen Berufskrankheiten versichert.
- Nichtberufsunfälle: Mitarbeitende mit mindestens acht Arbeitsstunden pro Woche beim gleichen Arbeitgeber sind zusätzlich gegen Unfälle in der Freizeit versichert.
- Teilzeitmitarbeitende unter acht Wochenstunden: Sie sind grundsätzlich nur gegen Berufsunfälle und Berufskrankheiten über den Arbeitgeber versichert.
- Medizinische Behandlung: Die Versicherung übernimmt im Rahmen des UVG die Kosten der notwendigen Behandlung.
- Einkommensschutz: Bei Arbeitsunfähigkeit können Taggeldleistungen ausgerichtet werden.
- Langfristige Leistungen: Bei bleibender Invalidität oder Tod können Rentenleistungen entstehen.
Gerade bei Teilzeitpensen ist es wichtig, die wöchentliche Arbeitszeit korrekt zu berücksichtigen, damit die Mitarbeitenden richtig versichert sind.
«Bei der Unfallversicherung geht es nicht nur darum, die gesetzliche Pflicht zu erfüllen. Wichtig ist, dass Personalbestand, Lohnsummen und Beschäftigungsgrade korrekt erfasst sind – besonders bei Teilzeitmitarbeitenden.»
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Welche UVG-Lösung passt zu Ihrer Praxis?
Die gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen sind im UVG geregelt. Unterschiede zwischen den Lösungen bestehen insbesondere bei Prämien, Administration und möglichen Zusatzdeckungen.
Sobald Sie Mitarbeitende beschäftigen, müssen diese ab Beginn des Arbeitsverhältnisses korrekt gegen Berufsunfälle und Berufskrankheiten versichert werden.
Wir unterstützen Sie beim Abschluss der Unfallversicherung und stimmen die Lösung auf Ihre übrigen Personalversicherungen wie Krankentaggeld und berufliche Vorsorge ab.
Teilzeitbeschäftigte sind immer gegen Berufsunfälle und Berufskrankheiten versichert. Für die Nichtberufsunfallversicherung ist jedoch die wöchentliche Arbeitszeit entscheidend.
Arbeitet eine Person mindestens acht Stunden pro Woche bei Ihnen, besteht zusätzlich eine obligatorische Deckung für Nichtberufsunfälle. Bei geringeren Pensen muss dieser Punkt besonders beachtet werden.
Bei einer bestehenden Praxis erfolgt die Versicherung grundsätzlich über die gesamte versicherte Lohnsumme. Neue Mitarbeitende und Lohnänderungen werden im Rahmen der Lohnsummendeklaration berücksichtigt.
Wir überprüfen regelmässig, ob Ihre bestehende Lösung hinsichtlich Prämien, Administration und allfälliger Zusatzdeckungen weiterhin optimal ausgestaltet ist.
Bei einer Praxisübernahme muss sichergestellt sein, dass für alle Mitarbeitenden ohne Unterbruch Versicherungsschutz besteht.
Auch ein Wechsel des Unfallversicherers ist möglich. Wir koordinieren den Wechsel und achten darauf, dass Personalbestand, Lohnsummen und Versicherungsbeginn korrekt übernommen werden.
Was leistet die obligatorische Unfallversicherung?
Die Unfallversicherung deckt medizinische Behandlungskosten und finanzielle Folgen eines versicherten Unfalls oder einer Berufskrankheit.
Heilungskosten
Taggeld
Invaliditätsleistungen
Hinterlassenenleistungen
«Die Grundleistungen der Unfallversicherung sind gesetzlich vorgegeben. Trotzdem lohnt sich ein Vergleich – insbesondere bei den Prämien, der Administration und der Frage, ob ergänzende Leistungen für Ihre Mitarbeitenden sinnvoll sind.»
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Ihre Vorteile mit Roth Gygax & Partner AG
Bei der obligatorischen Unfallversicherung sind die gesetzlichen Grundleistungen klar geregelt. Umso wichtiger ist es, Prämien, administrative Abläufe und mögliche Zusatzleistungen verschiedener Versicherer sorgfältig zu vergleichen.
Wir berücksichtigen Ihre Personalstruktur und Lohnsumme, vergleichen geeignete Lösungen und stimmen die Unfallversicherung auf Ihre weiteren Personalversicherungen ab. Bei Veränderungen Ihrer Praxis begleiten wir Sie auch langfristig bei Anpassungen und Versichererwechseln.
Auf einen Blick
Darauf sollten Sie bei Ihrer Unfallversicherung achten
Teilzeitpensen korrekt berücksichtigen
Alle Arbeitnehmenden sind gegen Berufsunfälle und Berufskrankheiten versichert. Wer mindestens acht Stunden pro Woche beim gleichen Arbeitgeber arbeitet, ist zusätzlich obligatorisch gegen Nichtberufsunfälle versichert. Bei tieferen Pensen muss die Freizeitunfalldeckung anderweitig sichergestellt werden.
Lohnsummen korrekt deklarieren
Die UVG-Prämien werden auf Basis des versicherten Verdienstes berechnet. Der Arbeitgeber bezahlt zunächst die gesamte Prämie und kann den gesetzlich vorgesehenen Anteil für die Nichtberufsunfallversicherung den Mitarbeitenden belasten.
Zusatzversicherung prüfen
Das UVG definiert die gesetzlichen Leistungen und kennt einen maximal versicherten Verdienst. Für Mitarbeitende mit höheren Einkommen oder bei gewünschten Zusatzleistungen kann deshalb eine ergänzende Unfallversicherung sinnvoll sein.
Prämien vergleichen
Die Grundleistungen sind gesetzlich geregelt. Trotzdem können sich die Prämien und administrativen Leistungen der Versicherer unterscheiden. Ein regelmässiger Vergleich kann sich deshalb lohnen.
Häufige Fragen zur Unfallversicherung
Ja. In der Schweiz beschäftigte Arbeitnehmende sind obligatorisch gegen Berufsunfälle und Berufskrankheiten versichert. Der Arbeitgeber muss für den entsprechenden Versicherungsschutz sorgen.
Mitarbeitende, die mindestens acht Stunden pro Woche beim gleichen Arbeitgeber arbeiten, sind zusätzlich obligatorisch gegen Nichtberufsunfälle versichert.
Sie sind über den Arbeitgeber gegen Berufsunfälle und Berufskrankheiten versichert, nicht jedoch gegen Nichtberufsunfälle. Für Freizeitunfälle benötigen sie deshalb einen anderweitigen Versicherungsschutz, beispielsweise über die Krankenversicherung.
Die Prämien für Berufsunfälle und Berufskrankheiten trägt der Arbeitgeber. Die Prämien für Nichtberufsunfälle gehen grundsätzlich zulasten der Mitarbeitenden und können vom Lohn abgezogen werden. Der Arbeitgeber schuldet dem Versicherer jedoch die gesamte Prämie.
Die konkrete Administration hängt vom Versicherer ab. Entscheidend ist, dass alle versicherungspflichtigen Mitarbeitenden ab Beginn ihres Arbeitsverhältnisses erfasst sind und die versicherte Lohnsumme korrekt deklariert wird.
Der Unfall sollte dem Versicherer möglichst rasch gemeldet werden. Dieser prüft den Anspruch und übernimmt im Rahmen des UVG unter anderem Heilungskosten sowie gegebenenfalls Taggeld- und Rentenleistungen.
Das hängt von Ihrer Personal- und Lohnstruktur sowie den gewünschten Anstellungsbedingungen ab. Eine Zusatzversicherung kann beispielsweise für Lohnbestandteile über dem gesetzlichen UVG-Maximum oder für zusätzliche Leistungen sinnvoll sein.
Die Prämie richtet sich insbesondere nach der versicherten Lohnsumme, der Art des Betriebes und der Risikoeinstufung. Wir vergleichen geeignete Versicherer und zeigen Ihnen die Unterschiede bei Prämien und ergänzenden Leistungen auf.
Finden Sie die passende Unfallversicherung für Ihre Praxis
Wir prüfen Ihre Personal- und Lohnstruktur und vergleichen geeignete Unfallversicherungen für Ihre Arzt- oder Zahnarztpraxis.
Sie beschäftigen erstmals Mitarbeitende?
Wir unterstützen Sie beim Abschluss der obligatorischen Unfallversicherung und stimmen diese auf Krankentaggeld und berufliche Vorsorge ab.
Sie verfügen bereits über eine UVG-Police?
Gerne überprüfen wir Prämien, Administration und mögliche Zusatzdeckungen und vergleichen Ihre bestehende Lösung mit Alternativen.



